Zahnmedizinische Fachangestellte (mit und ohne Weiterbildung)

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Abschlusspüfungen der Ausbildung darf man sich als zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bezeichnen. Nach einer Eingewöhnungsphase als Berufstätiger kann man sich dazu entscheiden, eine Weiterbildung durchzuführen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

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